Pensionskasse

Es ist allen ein Anliegen, das Pensionskassen-Konto während der Arbeitstätigkeit so zu füllen, dass im Ruhestand eine angemessene Pension bezogen werden kann.

In der Schweiz gilt bei der Vorsorge das 3-Säulen-Prinzip:

  1. AHV – Für alle obligatorisch
  2. BVG – Für Angestellte ab einem bestimmten Mindestlohn
  3. 3.-Säule – Für Angestellte freiwillig, für Selbständige ist es Ersatz für die BVG

AHV – 1. Säule

Arbeitgeber zahlen für ihre Angestellten 10.25% des Bruttolohnes in die Ausgleichskasse ein. Die eine Hälfte finanziert der Arbeitgeber, die andere wird dem Arbeitnehmer vom Bruttolohn abgezogen.

Selbständigerwerbende bezahlen je nach Höhe des Einkommens  bis max. 10% davon in die Ausgleichskasse.

Auf Basis dieser Beiträge wird bei Erreichen des Pensionsalters die Höhe der AHV-Rente berechnet. Ebenfalls mitberücksichtigt werden die Beitragsdauer sowie die Summer des Gesamtbruttolohnes. Die Maximal-Rente beträgt aktuell CHF 2‘390 pro Monat. Das Einkommen während der Arbeitstätigkeit spielt dabei keine Rolle.

BVG – 2. Säule

Arbeitgeber sind verpflichtet, für Angestellte mit Jahreslohn zwischen CHF 21‘510 und CHF 86’040 bei der Pensionskasse anzumelden und zu versichern.

Damit soll gewährleistet werden, dass die Arbeitnehmer im Pensionsalter zusammen mit der AHV-Rente eine Pension von bis zu 75% des bisherigen Jahreslohnes erhalten.

Arbeitgeber können auch die Löhne oberhalb des Pflichtbetrages von CHF 84’600 versichern, mit dem sogenannten BVG-Überobligatorium.

Selbständigerwerbende können sich nicht BVG versichern.

3. Säule

Zusätzlich zur AHV und BVG darf jeder Arbeitnehmer CHF 6’883 steuerbefreit auf ein 3a Säule-Konto einzahlen.

Selbständigerwerbende können max. 20% des AHV-pflichtigen Lohnes steuerbefreit auf ein 3a Säule- Konto einzahlen. Dabei dürfen diese 20% CHF 34’416 nicht überschreiten.

Payrolling und Pensionskasse – worauf ist zu achten!

Bei befristeten Aufträgen, die nicht länger als 13 Wochen dauern, gilt keine BVG-Pflicht!

Werden Freelancer im Stundenlohn abgerechnet, liegt der maximal BVG-versicherte Brutto-Stundenlohn bei CHF 38.65!

Nicht alle Payroll-Dienstleister bieten das BVG-Überobligatorium an. Das heisst der Bruttolohn-Anteil über CHF 38.65 ist dann nicht BVG versichert!

Wenn Freelancer nun ihr gesamtes Einkommen bei der Pensionskasse versichert haben möchten, sollten sie darauf achten, dass

  • Bei jedem Einsatz, unabhängig von der Dauer des Einsatzes, BVG abgerechnet wird;
  • Auch das BVG-Überobligatorium versichert ist.

Sollten Sie Fragen haben, so helfen wir Ihnen gerne. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!