Kosten sparen bei Payrolling

Payrolling für Freelancer ist praktisch und einfach!

Dabei ist wichtig zu wissen: Je höher die Kosten der Abrechnungsfirma desto weniger erhält der Freelancer ausbezahlt.

Überprüfen Sie daher genau welche Kosten das Payrolling-Unternehmen vom Honorarbetrag abzieht.

Gesetzlich muss das Payrolling-Unternehmen, wie jeder andere Arbeitgeber auch, folgende Arbeitgeber-Beiträge bezahlen:

Arbeitgeberbeiträge
– AHV/IV/EO5.125%
– ALV1.1%
– FAK1.6%kann je nach Kanton variieren
– AHV-Verwaltungskosten0.3%kann je nach Ausgleichskasse variieren
– Berufsunfallversicherung0.655%für Büro
– Krankentaggeld0.955%kann nach Höhe der Wartefrist variieren
– Vollzugskosten0.3%bis Bruttolohn CHF 75.75
– BVGje nach Alter

 

Direkte Kosten des Payrolling

Selbstverständlich kostet die Dienstleistung des Payrolling etwas. Dafür verrechnet das Unternehmen in der Regel einen Franken Betrag pro Stunde oder einen Prozentsatz des Honorarbetrages. Diese Beträge sind meistens klar deklariert. Sollte mal ein Preis mit „ab“ tituliert sein, lohnt es nachzufragen, ob dies auch für kleineren Beträgen gilt.
Für Freelancer mit 5-stelliger Honorarrechnung pro Monat lohnt sich auch abzuklären, ob es für diese Kosten eine obere Limite gibt.

 

Indirekte Kosten des Payrolling

Manche Payrolling-Anbieter verrechnen zusätzlich zu den direkten Kosten auch noch indirekte Kosten. Diese werden meistens als Personalnebenkosten deklariert und betragen 4-5 % des Honorar-Stunden-Ansatzes.

Es gibt aber auch Anbieter, welche dieses Unternehmer-Risiko nicht dem Freelancer weiter verrechnen. In diesen Fällen kann es schnell mal einen höheren Bruttolohn um mindestens CHF 1 pro Stunde ausmachen.

 

Das heisst: Je nach Anbieter haben Sie Ende des Monates leicht mal einige 100 Franken mehr auf der Lohnabrechnung.

Es lohnt sich also die Kosten des Payrolling genauer anzuschauen.

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